Das BFSG kommt!

Machen Sie Ihre Website barrierefrei Machen Sie Ihre Website zukunftssicher.

BFSG: Ist Ihre Website bereit für das Barrierefreiheitsstärkungsgesetz?

Das Barrierefreiheitsstärkungsgesetz (BFSG) tritt am 28. Juni 2025 in Kraft. Es verpflichtet Webseitenbetreiber, ihre Online-Angebote barrierefrei zu gestalten. Das Ziel: Jeder soll uneingeschränkt auf digitale Inhalte zugreifen können – unabhängig von körperlichen Einschränkungen oder technischen Barrieren.

Dafür sorgt die EU mit dem European Accessibility Act (EAA) und der Norm EN 301 549. Das Barrierefreiheitsstärkungsgesetz (BFSG) basiert auf internationalen Vorgaben, insbesondere den Web Content Accessibility Guidelines (WCAG 2.1).

Wen betrifft das BFSG?

Für Unternehmen, die digitale Dienstleistungen und Produkte anbieten, bedeutet dies, dass sie Ihren Internetauftritt gemäß den gesetzlichen Vorgaben anpassen müssen. Andernfalls drohen rechtliche Konsequenzen, die nicht nur Image, sondern auch finanzielle Risiken bergen. 

Bestimmte Unternehmer sind von der Umsetzung der Barrierefreiheitspflichten in ihrer Website befreit. Dies betrifft insbesondere Unternehmen, die ausschließlich im B2B-Bereich tätig sind, sowie jene, die weniger als 10 Mitarbeiter beschäftigen oder einen Jahresumsatz von unter 2 Millionen Euro haben.

10

Mitarbeiter:innen

2 Mio.

Jahresumsatz

Unsere Beratungsleistungen setzen genau hier an: Wir begleiten Sie auf dem Weg zur BFSG-konformen Website.

Worauf kommt es an? –  Die 4 Prinzipien der Barrierefreiheit

Die Aktion Mensch und der Bund haben die Web Content Accessibility Guidelines (WCAG 2.1) in verständliches Deutsch übersetzt. 

Diese Richtlinien lassen sich in 4 Prinzipien, 13 Erfolgskriterien und 78 Umsetzungspunkte unterteilen, die die Grundlage für barrierefreie digitale Anwendungen bilden.

1

Wahrnehmbarkeit

  • Textalternativen (ALT-Texte) für visuelle Inhalte bieten
  • Zeitbasierte Medien (z.B. Audio & Video mit Untertiteln)
  • Anpassbarkeit (z.B. min. Schriftgrößen)
  • Unterscheidbarkeit, dank hoher Kontrast für bessere Lesbarkeit
2

Bedienbarkeit

  • Tastaturbedienbarkeit der Seite
  • Ausreichend Zeit zum Bedienen
  • Vermeidung von Inhalten, die körperliche Reaktionen auslösen können
  • Navigierbarkeit der Seiten (vereinfachen)
  • Eingabemodalitäten (zB. über Sprachsteuerung oder Joysticks)
3

Verständlichkeit

  • Lesbarkeit (z.B. lesbare Inhalte in leicht verständlicher Sprache)
  • Vorhersehbarkeit von Funktionen und Menüs
  • Hilfestellung und Unterstützung bei Eingabe(-fehlern) 
4

Robustheit

  • Kompatibilität mit Browsern, Geräten und assistiven Technologien

Unser Angebot für Sie:

Wir bieten Ihnen eine umfassende Lösung, um Ihre Website barrierefrei zu gestalten:

  • Website-Analyse: Wir überprüfen Ihre Seite nach den Anforderungen der WCAG 2.1 und dem BFSG.
  • Rechtliche Absicherung durch unsere Partner: Unser Kontakt gewährleistet, dass Ihre Website auch rechtlich auf der sicheren Seite ist.
  • Individuelle Beratung: Von der Analyse bis zur Umsetzung – wir begleiten Sie professionell auf dem gesamten Weg.

Unsere Beratung hilft Ihnen, mögliche Fallstricke zu vermeiden und eine zukunftssichere, barrierefreie Website zu erstellen.

Der BFSG-Check: Sind Sie bereit?

Mit unserem BFSG-Check erhalten Sie schnell und unkompliziert einen Überblick über den aktuellen Stand Ihrer Website. So sehen Sie auf einen Blick, ob Anpassungen erforderlich sind.

Vorab-Check:

  • kostenlose Selbstprüfung der Anforderungen
  • Jetzt zum BFSG-Check:

Erweiterte Website-Analyse

  • Eingehende Prüfung Ihrer Website auf Barrierefreiheit
  • umfangreicher Bericht zu allen in der Norm geforderten Regeln
  • konkrete Handlungsempfehlungen für einzelne Optimierungen und dem gesamten Website-Projekt
  • transparente Nennung eines Budgetrahmens

Preis: 450,– Euro (netto zzgl. ges. MwSt.)

Rechtliche Beratung

Lassen Sie sich zur neuen Gesetzgebung auch rechtlich beraten. Wir empfehlen Ihnen Rechtsanwalt Götz Hübler, der Ihnen als kompetenter Fachanwalt im Bereich Medienrecht gerne zur Verfügung steht. Die Beratungsleistung beantwortet u.A. die wichtigen Fragen:

  • Ist Ihr Unternehmen aufgrund der Unternehmensgröße, Mitarbeiter:innen-Anzahl und Umsatz vom BFSG betroffen?
  • Bietet Ihr Unternehmen Digitale Angebote an, die dem BFSG unterliegen?

Bei Fragen und Interesse gehen Sie gerne direkt auf Götz Hübler zu!

Preis: 550,– Euro (netto zzgl. ges. MwSt.)

Persönliche Beratung – Ihre Ansprechpartner

Sind Sie sich noch unsicher? 

Für eine unverbindliche Beratung stehen Ihnen unsere Web- und Digital-Experten zur Verfügung. Setzen Sie auf persönlichen Kontakt und maßgeschneiderte Lösungen für ihre Website.

oder nehmen Sie gerne direkt Kontakt auf:

Daniel
Geiger
prokurist / creative director

Deine Stärken? Bei mir wissen alle, woran sie sind. Ich halte, was ich verspreche. Was an dir ist liebenswert oder zum Fürchten? Ich bin Vereinsvorstand und Sänger/Musiker einer Lederhosen-Blasmusik-Band. Selbst gekochtes Lieblingsessen? Hauptsache scharf! Außerdem Pizza aus meinem hauseigenen, holzbefeuerten Steinofen.

Renato
Matesic
digital marketing manager

Deine Stärken? Andere sagen meine Problemlösungskompetenz. Das freut mich natürlich. Was an dir ist liebenswert oder zum Fürchten? Ich bin sehr direkt, ich höre dann manchmal, „du bist ja tatsächlich so, wie du dich gibst.“ Selbst gekochtes Lieblingsessen? Bei mir kann man aus der Menü-Karte wählen. Von auf den Punkt gegarten Steaks und fantastischen Burgern mit eigener Secret Sauce bis zu Spaghetti Carbonara.